Art. 7 Abs. 1 Lärmschutz-Verordnung
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BRG ZH BRGE III Nrn. 0077-0078/2017 · 24.05.2017AbgewiesenEin standortgebundenes Vorhaben zur Schaffung von Laichgewässern für Amphibien in der Landwirtschaftszone kann als Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG bewilligt werden, wenn keine überwiegenden Interessen entgegenstehen und die Standortgebundenheit gegeben ist.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.