Art. 7 Abs. 1 BauG (Kt. Bern)
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VGer BE 100 2018 458 · 29.07.2019AbgewiesenBei ungemessenen Wegrechten, die von Beginn an auch der Wohnnutzung dienten, stellt der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem berechtigten Grundstück keine unzumutbare Mehrbelastung im Sinn von Art. 739 ZGB dar; die blosse Intensivierung einer bereits bestehenden Wohnnutzung begründet keine Zweckänderung.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.