Art. 69 RPGA
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_285/2024 · 02.05.2025AbgewiesenDie Bewilligung eines Bauprojekts in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht bereits dann unzulässig, wenn es nicht allen Merkmalen des Inventars entspricht; vielmehr ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der die Schutzziele des ISOS berücksichtigt, aber nicht absolut gesetzt werden.BaubewilligungBGer 1C_344/2023 · 07.11.2024GutgeheissenDie Gemeinde Lausanne durfte ein Bauprojekt aufgrund der ästhetischen Integrationsklausel (Art. 86 LATC, Art. 69 RPGA) ablehnen, da sie über eine weite Beurteilungsfreiheit in dieser Frage verfügt. Das kantonale Gericht überschritt seine Prüfungsbefugnis, indem es die gemeindliche Interessenabwägung durch seine eigene ersetzte.BaubewilligungBGer 1C_391/2023 · 08.08.2024AbgewiesenEin Bauvorhaben in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht allein wegen der ISOS-Eintragung nachträglich unzulässig, wenn es die Schutzziele nicht beeinträchtigt. Ein präjudizieller Planungscheck ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände zulässig.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_230/2022 · 07.09.2023GutgeheissenBei nachträglicher Festsetzung einer Zone réservée während des Beschwerdeverfahrens ist eine Interessenabwägung zwischen den privaten Bauinteressen und den öffentlichen Planungsinteressen (insb. Schutz eines ISOS-Objekts) erforderlich. Eine pauschale Bewilligungspflicht ohne diese Abwägung verletzt Bundesrecht (Art. 27 LAT).OrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_483/2018 · 13.05.2019AbgewiesenDie kantonale Instanz hat den Baubewilligungsentscheid zu Recht bestätigt, da die Anwendung des kommunalen Reglements (RPGA) nicht willkürlich war und die Vorhaben den baurechtlichen Vorgaben entsprachen. Ein incidenter Kontrollantrag der Nutzungsplanung wurde mangels hinreichender Umstände abgelehnt.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.