Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 69 Abs. 4 BauG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 137 · 28.07.2026AbgewiesenKosten einer baupolizeilichen Intervention können der Grundeigentümerin nur insoweit auferlegt werden, als die Massnahmen sachlich notwendig waren; unnötiger Mehraufwand infolge Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Verfahren ist nicht verursachergerecht überwälzbar.Wiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2025 80 · 17.03.2026Teilweise gutgeheissenBilden ein geplanter Neubau und eine bestehende Garagenaufbaute nach sämtlichen Kriterien (konstruktive, funktionelle und optische Verbindung) eine bauliche Einheit, ist die maximal zulässige Gebäudelänge auch dann überschritten, wenn die Baukörper nicht unmittelbar zusammengebaut sind. Die Gebührenreduktion für generelle…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.