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Art. 69 Abs. 3 BauG

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VGer BE 100 2017 141 · 26.02.2018AbgewiesenGestützt auf das allgemeine Einordnungsgebot («gute Gesamtwirkung», Art. 14 GBR i.V.m. Art. 9 Abs. 1 BauG) darf Art und Mass der zonenrechtlich zulässigen Nutzung nicht wesentlich eingeschränkt werden; für den Verzicht auf den allseitigen Attikarücksprung genügt eine nachvollziehbare architektonische Begründung, sie muss nicht zwingend…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.