Art. 685 ZGB
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2017/243 · 22.08.2019Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für den Abbruch und Neubau von Mehrfamilienhäusern in der Kernzone K4 ist rechtmässig, da das Vorhaben den baurechtlichen Vorgaben entspricht. Die privatrechtliche Einsprache nach Art. 685 ZGB ist an die Vorinstanz zur Fristsetzung für den Zivilrechtsweg zurückzuweisen.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_671/2017 · 14.08.2018Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss alle geltend gemachten Schäden berücksichtigen; eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur Neubeurteilung.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.