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Art. 68 Abs. 4 BGG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_666/2024 · 07.08.2025Besonderer AusgangZieht die Baugesuchstellerin das Baugesuch zurück, wird das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos abgeschrieben; die Kosten sind gestützt auf das Verursacherprinzip grundsätzlich der Baugesuchstellerin aufzuerlegen, auch wenn der Rückzug aus technischen statt rechtlichen Gründen erfolgt.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.