Art. 68 Abs. 3 BGG
9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
11%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_225/2026 · 30.06.2026NichteintretenLeistet eine Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss auch nach zweimaliger Erstreckung und Ansetzung einer Nachfrist nicht, ist auf die Beschwerde androhungsgemäss im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht einzutreten (Art. 62 Abs. 3 BGG).BaubewilligungBGer 1C_512/2024 · 22.05.2025Besonderer AusgangEin Beschwerdeverfahren betreffend Ortsplanungsrevision wird durch Rückzug der Beschwerde als erledigt abgeschrieben; die Gerichtskosten werden entsprechend der Parteivereinbarung hälftig aufgeteilt.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_541/2024 · 17.04.2025NichteintretenDas Bundesgericht hält an seiner früheren Beurteilung fest, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Februar 2022 ein nicht selbständig anfechtbarer Zwischenentscheid ist. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid ist verfrüht, solange das Baubewilligungsverfahren nicht abgeschlossen ist.BaubewilligungBGer 1C_424/2023 · 20.12.2024Besonderer AusgangZieht eine Beschwerdeführerin ihre Beschwerde an das Bundesgericht zurück, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben; Kosten werden der unterliegenden Partei auferlegt. Eine materiell-inhaltliche Prüfung der angefochtenen Planungszone findet nicht statt.PlanungszoneBGer 1C_430/2019 · 25.03.2021AbgewiesenEine Ausnützungsübertragung, die zu einer Verdoppelung der zulässigen Ausnützungsziffer führt, ist mit dem Zonencharakter nicht vereinbar und verstösst nicht gegen das Willkürverbot.BaubewilligungBGer 1C_351/2019 · 06.02.2020AbgewiesenDie Vollstreckungsfrist von einem Jahr für den Abbruch eines rechtswidrig stehenden Wohnhauses in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, da der Beschwerdeführer seit über neun Jahren von der Abbruchpflicht wusste und genügend Zeit zur Vorbereitung hatte.BaubewilligungBGer 1C_420/2017 · 31.08.2018NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Gestaltungsplanverfahren nicht ein, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und der Endentscheid noch aussteht.GestaltungsplanBGer 1C_449/2017 · 03.07.2018AbgewiesenDie Bewilligungsfähigkeit von Gebäudeteilen hängt von deren Verwendbarkeit und nicht von der tatsächlichen Nutzung ab. Bei voll ausgenützter Bruttogeschossfläche ist eine nachträgliche Zweckänderung ohne Ausnützungstransfer unzulässig, und der Rückbau ist verhältnismässig, wenn er geeignet und notwendig ist, eine Wohnnutzung zu…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_58/2010 · 22.12.2010Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt im Wesentlichen die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Die Kompensation verloren gegangener Kapazitäten durch deutsche DVO-Beschränkungen ist zulässig, zusätzliche Kapazitäten ohne SIL-Objektblatt jedoch nicht. Lärmimmissionen sind durch passive Schallschutzmassnahmen und lenkungswirksame…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.