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Art. 68 Abs. 1 LPAmm

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TI 52.2024.443 · 06.11.2024Besonderer AusgangVeräussern die Bewilligungsinhaber das Baugrundstück während des Rechtsmittelverfahrens und erwerben die neuen Eigentümer die Liegenschaft ausschliesslich zu Wohnzwecken ohne Interesse an der streitigen Nutzungsänderungsbewilligung, verliert das Verfahren seinen Gegenstand; der Rekurs ist vom Rollenverzeichnis abzuschreiben und…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer TI 52.2023.16 · 30.11.2022RückweisungDie Behörde verfällt in übertriebenen Formalismus, wenn sie eine Beschwerde wegen unzureichender Begründung als unzulässig erklärt, obwohl bei deren Einreichung noch ausreichend Zeit vor Ablauf der Beschwerdefrist vorhanden war und die Behörde die beschwerdeführende Partei nicht nach Art. 12 Abs. 1 LPAmm zur Verbesserung aufgefordert…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.