Art. 68 Abs. 1, 2 und 4 BGG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_449/2023 · 24.07.2024AbgewiesenDie Einordnung eines Bauvorhabens in die Umgebung nach § 12 BO Baar ist willkürfrei, wenn die zulässige Baumasse eingehalten wird und keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Reduktion erfordern.BaubewilligungBGer 1C_182/2018 · 12.02.2019AbgewiesenDie Qualifizierung von Räumen als Voll- oder Dachgeschoss sowie die Messung der Gebäudehöhe bei Kreuzfirstdächern sind nach kantonalem Recht zu beurteilen; eine willkürliche Anwendung liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz die Eignung von Räumen für Wohnzwecke und die Messweise bei ungewöhnlichen Dachformen sachgerecht prüft.BaubewilligungBGer 1C_137/2017 · 26.07.2017NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da den Beschwerdeführern kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Fristverlängerung für die Bauvollendung zusteht, weil ihnen im Obsiegensfall kein praktischer Nutzen entsteht.BaubewilligungBGer 1C_433/2016 · 06.04.2017GutgeheissenDie Vorinstanz verfiel in Willkür, indem sie das 'heutige ausgemittelte gewachsene Terrain' gemäss Art. 9 Abs. 2 des Quartiergestaltungsplan-Reglements mit dem 'neuen Terrain' gleichsetzte, obwohl das Reglement und dessen Anhang 2 eine klare Unterscheidung vorsehen.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_192/2010 · 08.11.2010AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH fiel zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstanden und die kommunale Baubehörde bei der ästhetischen Würdigung einen geschützten Beurteilungsspielraum hatte.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.