Art. 67 Abs. 1 BauV
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VGer BE 100 2016 128 · 01.02.2017AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie nach Art. 3 BauG setzt eine formell bewilligte Baute voraus; kann der Bauherr keine entsprechende Baubewilligung nachweisen, hat er die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen. Ein geplanter Dachausbau, der die Mindesthöhe von 2,3 m nach Art. 67 BauV nicht einhält und sich nicht auf den Besitzstandsschutz stützen…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.