Art. 66d StGB
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2024.00429 · 06.02.2025Teilweise gutgeheissenDie Vollzugsbehörde ist bei der Vollstreckung einer rechtskräftigen Landesverweisung nicht auf die Vollzugshindernisse gemäss Art. 66d StGB beschränkt, sondern hat in Ausnahmefällen auch neue, nach Rechtskraft des Sachurteils eingetretene Verhältnismässigkeitsgründe nach der Boultif/Üner-Rechtsprechung des EGMR (Art. 8 EMRK) zu prüfen.…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.