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Art. 66 Abs. 5 BGG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_424/2023 · 20.12.2024Besonderer AusgangZieht eine Beschwerdeführerin ihre Beschwerde an das Bundesgericht zurück, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben; Kosten werden der unterliegenden Partei auferlegt. Eine materiell-inhaltliche Prüfung der angefochtenen Planungszone findet nicht statt.PlanungszoneBGer 1C_459/2024 · 09.09.2024NichteintretenWer im Baubewilligungsverfahren auf das Erheben einer Einsprache verzichtet, verwirkt grundsätzlich sein Beschwerderecht; eine Beschwerdebefugnis kann zudem nur geltend machen, wer im massgeblichen Zeitpunkt des angefochtenen Entscheids tatsächlich und genügend intensiv betroffen ist.BaubewilligungBGer 1C_300/2023 · 08.05.2024Besonderer AusgangZieht die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück, nachdem eine einvernehmliche Lösung über das weitere Vorgehen erzielt wurde, wird das Verfahren als erledigt abgeschrieben. Gerichtskosten gehen zulasten der zurückziehenden Partei, sofern keine abweichende Vereinbarung nachgewiesen wird.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.