Art. 66 Abs. 3 BGG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_666/2024 · 07.08.2025Besonderer AusgangZieht die Baugesuchstellerin das Baugesuch zurück, wird das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos abgeschrieben; die Kosten sind gestützt auf das Verursacherprinzip grundsätzlich der Baugesuchstellerin aufzuerlegen, auch wenn der Rückzug aus technischen statt rechtlichen Gründen erfolgt.BaubewilligungBGer 1C_69/2016 · 13.10.2016Besonderer AusgangZieht die Baugesuchstellerin ihr Baugesuch für eine Mobilfunkantenne zurück, wird das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren gegenstandslos und ist abzuschreiben; die Kosten werden der das Gegenstandsloswerden verursachenden Partei (Beschwerdegegnerin) auferlegt, und die Sache wird zur Neureglung der vorinstanzlichen Kosten und…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.