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Art. 66 Abs. 3 BauG (BE)

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VGer BE 100 2023 155 · 26.08.2024AbgewiesenLiegt eine Wegparzelle auf der Grenze zwischen Bauzone und Landwirtschaftszone, ist sie nach objektiven Kriterien hälftig den anstossenden Zonen zuzurechnen. Die Einzonung einer kleinen, als Erschliessungsstrasse genutzten Fläche zugunsten von Baulandreserven ist zulässig, wenn die Gemeinde eine umfassende Interessenabwägung…EinzonungSondernutzungsplanEnteignungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.