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Art. 66 Abs. 2 BGG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_213/2024 · 08.05.2024Besonderer AusgangDas Bundesgericht schreibt eine Beschwerde betreffend Nutzungsplanung und Rodungsbewilligung ab, nachdem die Beschwerdeführerin den Rekurs zurückgezogen hat; es werden keine Kosten erhoben.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_300/2023 · 08.05.2024Besonderer AusgangZieht die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück, nachdem eine einvernehmliche Lösung über das weitere Vorgehen erzielt wurde, wird das Verfahren als erledigt abgeschrieben. Gerichtskosten gehen zulasten der zurückziehenden Partei, sofern keine abweichende Vereinbarung nachgewiesen wird.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.