Art. 65 Abs. 1 VRPG BE
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VGer BE 100 2025 151 · 28.08.2025AbgewiesenWenn ein Bundesgericht letztinstanzlich über die identischen Vorfragen eines hängigen Beschwerdeverfahrens entschieden hat, fehlt das schutzwürdige aktuelle Rechtsschutzinteresse an dessen Weiterführung, und die Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit ist rechtmässig.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.