Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 65 Abs. 1 LPAmm (TI)

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TI 52.2024.443 · 06.11.2024Besonderer AusgangVeräussern die Bewilligungsinhaber das Baugrundstück während des Rechtsmittelverfahrens und erwerben die neuen Eigentümer die Liegenschaft ausschliesslich zu Wohnzwecken ohne Interesse an der streitigen Nutzungsänderungsbewilligung, verliert das Verfahren seinen Gegenstand; der Rekurs ist vom Rollenverzeichnis abzuschreiben und…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_615/2023 · 04.12.2023AbgewiesenDie Legitimation eines Nachbarn zur Anfechtung einer Baubewilligung setzt voraus, dass er durch das Vorhaben in besonderer Weise betroffen ist, insbesondere durch wahrnehmbare Immissionen oder sichtbare Auswirkungen. Eine rein hypothetische Betroffenheit genügt nicht.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.