Art. 65 Abs. 1 BauG/BE
10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
30%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_349/2025 · 10.03.2026GutgeheissenDie Genehmigungsbehörde darf ein kommunales Baureglement nur dann gegen den Willen der Gemeinde ergänzen, wenn dies rechtlich geboten und hinreichend begründet ist. Fehlt eine nachvollziehbare Begründung für den Eingriff in die Gemeindeautonomie, ist der Entscheid aufzuheben.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungVGer BE 100 2022 159 · 22.05.2023AbgewiesenEin landwirtschaftlicher Betrieb, dessen Hauptbetriebsgebäude im Siedlungsgebiet liegen, darf nicht über den Ortsrand in ein angrenzendes kommunales Landschaftsbildgebiet erweitert werden; ein solcher Neubau stellt eine originäre Belastung dar und widerspricht dem Schutzzweck nach Art. 63 BR. Die strengeren kommunalen Schutzvorschriften…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2020 182 · 01.03.2022Teilweise gutgeheissenDie Falllinie gemäss Art. 5 der Sonderbauvorschriften zur Überbauungsordnung Nr. 2 «Schlüsselacher-Haberzälg» gilt für alle Bauteile einschliesslich technisch bedingter Dachaufbauten wie Kamine; eine kommunale Praxis, welche solche Aufbauten von der Höhenbeschränkung ausnimmt, ist mit dem klaren Wortlaut der Norm nicht vereinbar und…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2019 280 · 28.09.2020AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage darf aus ästhetischen Gründen verweigert werden, wenn der Antennenstandort exponiert ist und dem Orts- und Strassenbild eine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt. Ein Verstoss gegen das Fernmelderecht liegt nur vor, wenn die Verweigerung einem faktischen Totalverbot gleichkommt und die…BaubewilligungVGer BE 100 2019 295 · 28.09.2020AbgewiesenEine Baubewilligung für eine freistehende Mobilfunkanlage darf aus ästhetischen Gründen verweigert werden, wenn die Anlage aufgrund ihrer alles überragenden Höhe einen erheblich störenden Fremdkörper in einer weitgehend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Landschaft mit erhöhter Schutzwürdigkeit bildet. Frühere Beeinträchtigungen…BaubewilligungVGer BE 100 2019 218 · 21.07.2020AbgewiesenDie privilegierende Messweise des grossen Grenzabstands anhand der mittleren Abstandslinie ist nur zulässig, wenn die betreffende Gebäudeseite selbst eine Staffelung aufweist; eine Staffelung auf einer anderen Gebäudeseite genügt nicht. Die von der Gemeinde später vertretene «pragmatische Praxis», auf die Gesamtgestalt des Gebäudes…BaubewilligungVGer BE 100 2019 215 · 02.07.2020AbgewiesenEine Aussenwohngruppe einer Justizvollzugsanstalt ist nicht zwingend in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) anzusiedeln, sondern kann in einer Wohn- und Gewerbezone (WG3) zonenkonform sein, wenn der Betrieb überwiegend Wohnzwecken dient. Die strafrechtliche Vergangenheit der Bewohnerinnen ist für die Qualifikation als Wohnnutzung…BaubewilligungEinzonungVGer BE 100 2018 101 · 19.03.2019AbgewiesenKommunale Ästhetikvorschriften, die eine «gute Gesamtwirkung» verlangen (Art. 39 GBR Neuenegg), verpflichten Neubauten, hinreichende Bezüge zur baulichen und landschaftlichen Umgebung herzustellen; volumenbetonte, städtisch gestaltete Mehrfamilienhäuser ohne angepasste Aussenraumgestaltung können in ländlich geprägtem Umfeld auch dann…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2017 75 · 01.02.2018Teilweise gutgeheissenArt. 8 Abs. 2 der Sonderbauvorschriften zur ÜO «Bachtelen», der nur Pult- und Satteldächer mit einer Neigung von 30°–40° erlaubt, ist nicht auf Dächer von Dachaufbauten anwendbar, weil die Norm historisch ausschliesslich für Hauptdächer erlassen wurde und die Aufhebung des Dachaufbautenverbots 1997 bewusst auf das allgemeine…BaubewilligungVGer BE 100 2015 98 · 20.01.2016AbgewiesenEine kommunale Baureglementbestimmung, die in Wohnzonen ausschliesslich Empfangsantennen, nicht aber Sendeantennen zulässt, gilt auch für Amateurfunkantennen und verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht; der Wunsch, eine Freizeitbeschäftigung zu Hause auszuüben, stellt keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 26 Abs. 1 BauG dar.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.