Art. 647b CC
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer TI 52.2023.307 · 12.07.2023GutgeheissenEine Behörde, die auf ein Rechtsmittel der Stockwerkeigentümergemeinschaft nicht eintritt, ohne ihr zuvor eine angemessene Frist zur Nachreichung der Ermächtigung durch die Eigentümerversammlung gesetzt zu haben, verletzt den Verhältnismässigkeitsgrundsatz und begeht übermässigen Formalismus; der Mangel der Vertretungsmacht ist sanierbar.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.