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Art. 64 BGG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_433/2020 · 18.09.2020NichteintretenWer mit einer Planungszone nicht in Berührung kommt, weil sein Grundstück ausserhalb des Planungszonenperimeters liegt, hat keine Beschwerdelegitimation und kann sich gegen deren Erlass nicht mit Erfolg wehren. Eine Beschwerde, die diese Schranke nicht sachgerecht begründet, genügt den Formerfordernissen nicht und ist im vereinfachten…PlanungszoneBaubewilligungBGer 1C_319/2019 · 01.11.2019AbgewiesenDie dreitägige Beschwerdefrist bei Stimmrechtsbeschwerden im Kanton Aargau ist aufgrund des öffentlichen Interesses an rascher Rechtsklarheit verfassungskonform; ein Beschwerdeführer muss Mängel, die bereits bei der Amtsblatt-Publikation des Gemeinderatsbeschlusses erkennbar waren, innert dieser Frist rügen.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_223/2019 · 03.05.2019NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen die Verweigerung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung im Nutzungsplanungsbeschwerdeverfahren ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeschrift den Formerfordernissen von Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht genügt und die Beschwerdeführenden nicht aufzeigen, inwiefern das angefochtene Urteil Recht verletzt.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.