Art. 64 Abs. 4 kWBG
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BGer 1C_183/2017 · 31.10.2017AbgewiesenEin Hochwasserschutzprojekt mit Geschieberückhalteanlagen und Gewässeraufweitung ist standortgebunden und verhältnismässig, wenn passive Schutzmassnahmen und Alternativen geprüft wurden und das öffentliche Interesse am Schutz von Menschen und Sachwerten überwiegt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungEnteignungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.