Art. 64 Abs. 3 BGG
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_706/2025 · 12.08.2026AbgewiesenDas Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen, wenn eine Beschwerde inhaltlich wörtlich mit einer anderen Beschwerde übereinstimmt, die das Bundesgericht bereits mit einlässlicher Begründung als aussichtslos abgewiesen hat (Art. 64 Abs. 1 BGG).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.