Art. 64 Abs. 1 Bst. b BauG
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VGer BE 100 2025 117 · 24.04.2026AbgewiesenEine Mobilfunkanlage ist in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) zonenkonform, wenn kommunale Vorschriften sie nicht ausdrücklich ausschliessen und der klar umschriebene Zonenzweck der Errichtung von Infrastrukturbauten nicht entgegensteht. Die Berechnung der Strahlungsprognose nach dem «worst case»-Szenario gemäss NISV ist auch…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.