Art. 63a Abs. 2 lit. b StGB
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VGer ZH VB.2025.00407 · 03.09.2025AbgewiesenBeziehungsurlaub im Strafvollzug ist zu verweigern, wenn sowohl Flucht- als auch Rückfallgefahr bestehen und diese auch durch eine polizeiliche Doppelbegleitung nicht hinreichend ausgeschaltet werden können; eine polizeiliche Doppelbegleitung würde den Zweck des Beziehungsurlaubs ohnehin vereiteln.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.