Art. 63 Abs. 1 und 2 PBG
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VGer SG B 2025/116 · 04.11.2025AbgewiesenEine Projektänderung mit Erweiterung der Tiefgarage löst keine neue strassenbaupolizeiliche Bewilligungspflicht aus, wenn der Mehrverkehr geringfügig ist und keine bauliche Anpassung der Zufahrt erfolgt. Eine Auflage, die die Vermietung von Tiefgaragenparkplätzen an Dritte verbietet, ist ohne gesetzliche Grundlage unzulässig.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.