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Art. 63 Abs. 1 BZG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SG B 2025/20 · 05.12.2025AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ist aufzuheben, wenn die Gesuchsunterlagen keine ausreichenden Abklärungen zur Leitungsführung durch einen Schutzraum enthalten und die zivilschutzrechtliche Bewilligung fehlt. Zudem müssen die Planungswerte für Lärmimmissionen auf dem eigenen Grundstück eingehalten werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.