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Art. 63 Abs. 1 Bst. c AIG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 43 · 02.02.2026AbgewiesenDer Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung wegen erheblicher und dauerhafter, überwiegend selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 63 Abs. 1 Bst. c AIG) sind trotz einer Aufenthaltsdauer von 32 Jahren und familiärer Bindungen an die Schweiz verhältnismässig (Art. 96 AIG, Art. 8 Ziff. 2 EMRK, Art. 36 Abs. 3…VGer BE 100 2021 32 · 08.12.2023Teilweise gutgeheissenDas Kindesinteresse eines fremdplatzierten Kleinkinds, dessen einzige verlässliche elterliche Bezugsperson die ausreisepflichtige Mutter ist, kann die Verhältnismässigkeit einer Entfernungsmassnahme nach Art. 96 AIG überwiegen, auch wenn erhebliche öffentliche Interessen infolge langjähriger Sozialhilfeabhängigkeit und Straffälligkeit…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.