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Art. 63 Abs. 1 Bst. b AIG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2021 281 · 25.05.2023AbgewiesenDer Widerruf einer Niederlassungsbewilligung wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft nach Art. 63 Abs. 1 Bst. b AIG ist verhältnismässig, wenn die Verschuldung trotz langjährigen Aufenthalts qualifiziert vorwerfbar ist, die beruflich-wirtschaftliche Integration misslungen ist und keine besonderen familiären Abhängigkeitsverhältnisse…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.