Art. 63 Abs. 1 Bst. b AIG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2021 281 · 25.05.2023AbgewiesenDer Widerruf einer Niederlassungsbewilligung wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft nach Art. 63 Abs. 1 Bst. b AIG ist verhältnismässig, wenn die Verschuldung trotz langjährigen Aufenthalts qualifiziert vorwerfbar ist, die beruflich-wirtschaftliche Integration misslungen ist und keine besonderen familiären Abhängigkeitsverhältnisse…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.