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Art. 63 Abs. 1 AIG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00585 · 29.02.2024Teilweise gutgeheissenEinem rechtskräftig weggewiesenen Asylsuchenden ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung zu erteilen, wenn im Rahmen der summarischen Prüfung keine klaren und konkreten Indizien für eine Scheinehe vorliegen und mit dem Eheschluss in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Fehlen ausländische Strafurteile, die einen Widerrufsgrund…VGer AG WBE.2020.341 · 17.11.2022AbgewiesenDie Rückstufung einer Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 63 Abs. 2 AIG ist keine mildere Alternativmassnahme zum Widerruf mit Wegweisung, sondern eine eigenständige migrationsrechtliche Massnahme; bei langjähriger Nichtteilnahme am Wirtschaftsleben und erheblicher Sozialhilfeabhängigkeit erweist sich die Rückstufung als begründet und…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.