Art. 62 lit. d AIG
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VGer ZH VB.2025.00536 · 26.11.2025AbgewiesenDas nacheheliche Aufenthaltsrecht nach Art. 50 Abs. 1 AIG setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Trennung eine originäre Anspruchsberechtigung des EU-angehörigen Ehegatten bestand; fehlte diese bereits vor der Ausreise des EU-Bürgers, kann sich der drittstaatsangehörige Ehegatte nicht auf ein abgeleitetes nacheheliches Aufenthaltsrecht…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.