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Art. 62 Abs. 3 BGG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_225/2026 · 30.06.2026NichteintretenLeistet eine Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss auch nach zweimaliger Erstreckung und Ansetzung einer Nachfrist nicht, ist auf die Beschwerde androhungsgemäss im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht einzutreten (Art. 62 Abs. 3 BGG).Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.