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Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00482 · 15.09.2025Teilweise gutgeheissenDie ausländerrechtliche Interessenabwägung bei einer Aufenthaltsbeendigung muss sämtliche wesentlichen Aspekte erfassen, wozu auch die Zumutbarkeit der Rückkehr ins Heimatland gehört; eine Interessenabwägung, die drohende Nachteile im Heimatstaat vollständig unberücksichtigt lässt, verletzt Art. 96 Abs. 1 AIG. Die Sache ist zur…VGer ZH VB.2024.00507 · 05.06.2025AbgewiesenEin langjähriger Sozialhilfebezug von über Fr. 250'000.- erfüllt den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG; dem gewichtigen öffentlichen Interesse an der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung stehen keine überwiegenden privaten Interessen gegenüber, wenn die Sozialhilfeabhängigkeit qualifiziert verschuldet und die…VGer ZH VB.2024.00534 · 27.02.2025GutgeheissenSind sämtliche drei kumulativen Voraussetzungen von Art. 37 Abs. 2 AIG im Urteilszeitpunkt erfüllt – keine Arbeitslosigkeit, kein Widerrufsgrund und Vorliegen einer gültigen Aufenthaltsbewilligung –, besteht ein Anspruch auf Kantonswechsel. Eine nachhaltige Loslösung von der Sozialhilfe beseitigt den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.