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Art. 62 Abs. 1 Bst. e AIG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2021 173 · 19.03.2024AbgewiesenDie Nichtverlängerung einer ausschliesslich auf Ermessensbasis erteilten Aufenthaltsbewilligung ist rechtmässig, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck weggefallen ist und die Betroffene weder integrationsmässig noch familiär hinreichende Anknüpfungspunkte in der Schweiz aufweist; ein auf eine Scheinehe gestützter Anspruch nach Art. 42…VGer BE 100 2021 32 · 08.12.2023Teilweise gutgeheissenDas Kindesinteresse eines fremdplatzierten Kleinkinds, dessen einzige verlässliche elterliche Bezugsperson die ausreisepflichtige Mutter ist, kann die Verhältnismässigkeit einer Entfernungsmassnahme nach Art. 96 AIG überwiegen, auch wenn erhebliche öffentliche Interessen infolge langjähriger Sozialhilfeabhängigkeit und Straffälligkeit…VGer BE 100 2021 75 · 25.04.2023AbgewiesenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen andauernder, teilweise selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit ist verhältnismässig, wenn keine positive Zukunftsprognose vorliegt und die Rückkehr ins Heimatland zumutbar ist.VGer BE 100 2020 423 · 10.01.2023AbgewiesenBei Vorliegen des Widerrufsgrunds der Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 62 Abs. 1 Bst. e AIG) überwiegt das öffentliche Fernhalteinteresse die privaten Bleibeinteressen, wenn die Abhängigkeit überwiegend selbstverschuldet ist, die Integration trotz langer Aufenthaltsdauer gescheitert und der Wegweisungsvollzug trotz HIV-Infektion zumutbar…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.