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Art. 62 Abs. 1 BGG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_706/2025 · 12.08.2026AbgewiesenDas Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen, wenn eine Beschwerde inhaltlich wörtlich mit einer anderen Beschwerde übereinstimmt, die das Bundesgericht bereits mit einlässlicher Begründung als aussichtslos abgewiesen hat (Art. 64 Abs. 1 BGG).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_225/2026 · 30.06.2026NichteintretenLeistet eine Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss auch nach zweimaliger Erstreckung und Ansetzung einer Nachfrist nicht, ist auf die Beschwerde androhungsgemäss im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht einzutreten (Art. 62 Abs. 3 BGG).Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.