Art. 61a BauG/BE
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BGer 1C_553/2023 · 10.12.2024NichteintretenDie Genehmigung eines interkommunalen Richtplans durch das kantonale Amt hat keinen vorwiegend politischen Charakter im Sinne von Art. 86 Abs. 3 BGG; als unmittelbare Vorinstanz des Bundesgerichts ist daher ein oberes kantonales Gericht (Verwaltungsgericht) erforderlich, weshalb das Bundesgericht auf die direkt erhobene Beschwerde nicht…RichtplanungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.