Art. 61 VRP (SG)
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2018/75 · 05.03.2018AbgewiesenBei Abschreibung eines Rekursverfahrens infolge Gegenstandslosigkeit durch Rückzug des Baugesuchs sind die Kosten der Gesuchstellerin aufzuerlegen; die zugesprochene ausseramtliche Parteientschädigung kann vom Verwaltungsgericht nur auf Ermessensmissbrauch, nicht auf Angemessenheit überprüft werden.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.