Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 61 VRP

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2021/176-180 · 22.11.2021AbgewiesenWiderruft die Bewilligungsbehörde (Gemeinde) die Baubewilligung selbst und bewirkt damit die Gegenstandslosigkeit hängiger Rekursverfahren, sind ihr die ausseramtlichen Entschädigungen der obsiegenden Rekurrenten aufzuerlegen; der Einwand, ein kantonales Amt habe durch Unterlassen einer notwendigen Teilentscheidung den Mangel…BaubewilligungVGer SG B 2021/75 · 19.07.2021AbgewiesenWird ein laufendes Rekursverfahren über einen Baubewilligungsentscheid zufolge Widerrufs der angefochtenen Verfügung auf Veranlassung der Bauherrschaft gegenstandslos, so ist die Umtriebsentschädigung der Einsprecherin der Bauherrschaft aufzuerlegen; Anträge zur Aufnahme von Zahlungsmodalitäten ins Dispositiv sind mangels schutzwürdigen…BaubewilligungVGer SG B 2018/75 · 05.03.2018AbgewiesenBei Abschreibung eines Rekursverfahrens infolge Gegenstandslosigkeit durch Rückzug des Baugesuchs sind die Kosten der Gesuchstellerin aufzuerlegen; die zugesprochene ausseramtliche Parteientschädigung kann vom Verwaltungsgericht nur auf Ermessensmissbrauch, nicht auf Angemessenheit überprüft werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.