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Art. 61 AIG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00638 · 15.01.2025AbgewiesenDer Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG setzt unter anderem voraus, dass keine Arbeitslosigkeit vorliegt; wer erwerbslos ist, hat keinen Anspruch, auch wenn familiäre Interessen geltend gemacht werden. Eine ermessensweise Bewilligung nach Art. 96 AIG ist nicht geboten, wenn mehrere Ablehnungsgründe kumulieren und weder…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.