Art. 61 Abs. 4 VRPG
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VGer BE 100 2023 201 · 28.09.2020NichteintretenEin Rückweisungsentscheid der BVD im Baubewilligungsverfahren ist ein Zwischenentscheid, der vor Verwaltungsgericht nur selbständig anfechtbar ist, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder die Voraussetzungen von Art. 61 Abs. 3 Bst. b VRPG gegeben sind. Das vorläufige Bestehen eines formell rechtswidrigen Zustands im…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.