Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00492 · 21.04.2026AbgewiesenEine Aufenthaltsbewilligung, die ein Jahr und fünf Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erstmals verlängert werden soll, gilt als erloschen (Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG); weder die behaupteten gesundheitlichen Einschränkungen noch der Strafvollzug stellen einen entschuldbaren Grund für die verspätete Einreichung des…VGer ZH VB.2025.00482 · 15.09.2025Teilweise gutgeheissenDie ausländerrechtliche Interessenabwägung bei einer Aufenthaltsbeendigung muss sämtliche wesentlichen Aspekte erfassen, wozu auch die Zumutbarkeit der Rückkehr ins Heimatland gehört; eine Interessenabwägung, die drohende Nachteile im Heimatstaat vollständig unberücksichtigt lässt, verletzt Art. 96 Abs. 1 AIG. Die Sache ist zur…VGer ZH VB.2024.00586 · 19.06.2025AbgewiesenWird ein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ohne entschuldbaren Grund eingereicht, gilt die Bewilligung gemäss Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG als erloschen. Ein Anspruch auf Neuerteilung gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK setzt eine…VGer ZH VB.2024.00166 · 10.04.2025GutgeheissenEin deutlich verspätetes Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist zuzulassen, wenn die Verspätung auf vertretbaren Gründen beruht; die Nichtverlängerung erweist sich als unverhältnismässig, wenn der Wegweisungsvollzug unzumutbar ist und das private Interesse an einem Verbleib das öffentliche Wegweisungsinteresse überwiegt.VGer ZH VB.2024.00134 · 16.10.2024AbgewiesenEine verspätet eingereichte Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung führt nicht zum definitiven Untergang des Bewilligungsanspruchs, wenn die Verspätung auf blosse Fahrlässigkeit zurückzuführen ist; voraussetzt aber, dass der weitere Verbleib auch bei rechtzeitiger Gesuchstellung zu bewilligen gewesen wäre und keine Widerrufsgründe…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.