Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 61 Abs. 1 BauG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2018/206 · 13.05.2019AbgewiesenEine Überschreitung der höchstzulässigen anrechenbaren Geschossfläche (aGF) um 14.42 m² bei einem Neubauprojekt ist nicht tolerierbar, selbst wenn sie prozentual geringfügig ist. Steigzonen zählen zur aGF, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind (Art. 61 Abs. 2 BauG).BaubewilligungVGer SG B 2016/170 · 02.02.2016AbgewiesenEin interzonaler Ausnützungstransfer zwischen verschiedenen Bauzonen auf demselben Grundstück ist unzulässig, da er die vom Zonenplan festgelegten Zonengrenzen missachtet und die kommunale Nutzungsplanung unterläuft.BaubewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.