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Art. 60 GSchG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG I/2-2016/14 · 24.08.2017AbgewiesenDer Kanalisationsanschlussbeitrag darf nach dem Gebäudeversicherungsneuwert bemessen werden; eine Dachrenovation mit Photovoltaikanlage stellt keinen Sonderfall nach Art. 37 Abwasserreglement dar, der eine einzelfallbezogene Bemessung erfordern würde.BaubewilligungVRK SG I/2-2015/46 · 25.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Bemessung von Abwasseranschlussbeiträgen nach dem Gebäudeversicherungswert ist grundsätzlich zulässig; für Gewerbe- und Industriebauten mit ausserordentlich tiefem Schmutzwasseranfall besteht jedoch aufgrund des verfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzips eine Pflicht zur Beitragsreduktion. Die blosse Versickerung von Meteorwasser vor…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.