Art. 60 Abs. 1 lit. a BGBB
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VGer SG B 2023/218 · 12.08.2024AbgewiesenEine Umnutzung eines landwirtschaftlichen Wohnhauses in der Landwirtschaftszone zu zonenfremdem Wohnraum ohne bauliche Massnahmen unterfällt Art. 24a RPG. Die Bewilligung scheitert, wenn neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt entstehen, insbesondere durch immissionsschutzrechtliche Konflikte mit der anliegenden…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBauen ausserhalb BauzoneKGer LU 7H 19 282 · 21.10.2019AbgewiesenEin nach einer Grundstücksteilung gemäss Art. 60 Abs. 1 lit. a BGBB verbleibender landwirtschaftlicher Teil fällt kraft Gesetzes in den Geltungsbereich des BGBB; eine separate Unterstellungsverfügung ist nicht erforderlich. Die gesetzlich vorgeschriebene Unterstellung unter das BGBB stellt keine materielle Enteignung dar.AusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneEnteignungBGer 1C_262/2018 · 03.12.2018AbgewiesenEine ohne Bewilligung in der Landwirtschaftszone erstellte Wohnung ist nicht zonenkonform, wenn der Wohnbedarf für den Betrieb des landwirtschaftlichen Gewerbes bereits durch bestehende Wohneinheiten gedeckt ist. Ein widersprüchliches Verhalten der Gesuchsteller (Verzicht auf Wohnraum im Abparzellierungsverfahren) kann als…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.