Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 60 Abs. 1 Bst. b VRPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2026 225 · 12.08.2026AbgewiesenDie Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluss über einen Verpflichtungskredit ist auf den Streitgegenstand des Kreditbeschlusses beschränkt; Fragen zur Standortwahl der Haltestelle und zur Erschliessung über privaten Grund liegen ausserhalb dieses Streitgegenstands und durften von der Vorinstanz zu Recht nicht behandelt werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.