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Art. 6 ZWG

10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

70%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 44 · 28.08.2026RückweisungIn einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % liegt keine offensichtliche Rechtsumgehung des Zweitwohnungsverbots vor, wenn die Bauherrschaft ernsthafte Absichten zur Erstwohnungsnutzung glaubhaft macht und kein offensichtliches Überangebot an luxuriösen Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment besteht; die…BaubewilligungBGer 1C_201/2022 · 03.11.2023GutgeheissenBei Baubewilligungen in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil muss von Amtes wegen geprüft werden, ob konkrete Indizien die Erstwohnungsnutzung als unrealistisch erscheinen lassen. Fehlen dazu ausreichende Abklärungen, ist die Sache zur Sachverhaltsergänzung zurückzuweisen.BaubewilligungBGer 1C_690/2021 · 12.09.2023GutgeheissenDie gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV erfordert eine vollständige Interessenabwägung, die im vorliegenden Fall unterlassen wurde. Die bloße Einhaltung der 10%-Grenze für die Verminderung der Durchflusskapazität genügt nicht.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 84 · 12.05.2021AbgewiesenEine Umgehung des Zweitwohnungsverbots (Art. 75b BV, Art. 6 ZWG) ist nur dann anzunehmen, wenn von Anfang an offensichtlich ist, dass ein als Erstwohnung deklariertes Bauvorhaben nicht wie angegeben genutzt werden kann. Ästhetische Anforderungen an ein Bauvorhaben beurteilen sich bei heterogener Quartierstruktur nach dem Mittelmass der…BaubewilligungBGer 1C_71/2019 · 16.04.2020Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für touristisch bewirtschaftete Wohnungen nach Art. 7 Abs. 2 lit. b ZWG setzt voraus, dass die längerfristige touristische Bewirtschaftung im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs sichergestellt ist. Blosse Absichtserklärungen oder der Verweis auf künftige Verträge genügen nicht.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer BGE 145 II 99 · 01.01.2019GutgeheissenDie Bewilligung von Wohnungen als Erstwohnungen ist rechtsmissbräuchlich, wenn konkrete Indizien darauf hindeuten, dass eine Erstwohnnutzung unrealistisch ist, insbesondere bei typischen Ferienwohnungen in Gebieten mit überwiegender Zweitwohnungsnutzung und fehlender Nachfrage.BaubewilligungVGer GR R 2013 108 · 28.08.2018GutgeheissenDie Erteilung einer Baubewilligung für Einfamilienhäuser als Erstwohnungen anstelle ursprünglich geplanter Zweitwohnungen ist als offenkundiger Rechtsmissbrauch zu qualifizieren, wenn aufgrund des ungenügenden Bedarfs an Erstwohnungen und der gleichzeitig bewilligten weiteren gleichartigen Neubauten im selben Quartier von Anfang an mit…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungGestaltungsplanBGer 1C_592/2017 · 15.06.2018Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung für Wohnungen mit Erstwohnungsbeschränkung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn konkrete Indizien darauf hindeuten, dass die Wohnungen realistisch nicht als Erstwohnungen genutzt werden können. Die Nachfrage nach Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment ist dabei das Hauptkriterium.BaubewilligungVGer BE 100 2016 369 · 24.11.2016AbgewiesenDie Bewilligung von Erstwohnungen in einer Gemeinde mit mehr als 20 % Zweitwohnungsanteil (Art. 75b BV, Art. 6 ZWG) ist nicht wegen Rechtsmissbrauchs zu verweigern, solange nicht von Anfang an offensichtlich ist, dass die geplanten Wohnungen nicht als Erstwohnungen genutzt werden können; massgebend sind Lage, Konzept, Preis und die…BaubewilligungBGer BGE 142 II 206 · 01.01.2016GutgeheissenEs besteht die Gefahr des Rechtsmissbrauchs, wenn die Bauherrschaft vorgibt, eine Erstwohnung zu erstellen, in Wahrheit jedoch beabsichtigt, das in Art. 75b BV und Art. 6 ZWG enthaltene Verbot zu umgehen. Bei grosser Anzahl gleichzeitig bewilligter Wohnungen in einer touristischen Station ist die Nachfrage nach Erstwohnungen zu prüfen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.