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Art. 6 SVG (SR 741.1)

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SO VWBES.2022.219 · 12.01.2023AbgewiesenEine kommunale Vorschrift, die Fremdreklamen entlang der Hauptachsen und in Kernzonen in der ersten Bautiefe (mindestens 30 m ab Strassenrand) untersagt, ist mit dem kantonalen Recht vereinbar und verletzt die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) nicht, da sie Fremdreklamen nicht generell auf dem ganzen Gemeindegebiet verbietet.BaubewilligungVGer SO VWBES.2021.338 · 24.03.2022AbgewiesenReklamen in der Kernzone Ortsbild bedürfen einer ordnungsgemässen Baubewilligung, die den Beizug des Ortsbildinventars sowie die Anhörung der kantonalen Denkmalpflege und des Kreisbauamts voraussetzt. Eine nachträglich angebrachte, vom bewilligten Sujet wesentlich abweichende Reklame gilt nicht als bewilligt, selbst wenn Format und Lage…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.