Art. 6 SSED 30.3
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AppGer BS VD.2025.61 · 25.09.2025AbgewiesenDie Verlängerung der Unterbringung in einer Sicherheitsabteilung B (Kleingruppenvollzug) ist verhältnismässig, wenn ein Gefangener aufgrund seiner Delinquenz, seines weitreichenden Netzwerkes und Einflusses ein erhöhtes Risiko für die Anstaltssicherheit darstellt. Ein hoher Betreuungsbedarf und aggressives Verhalten sind als…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.