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Art. 6 LBV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.168 · 21.11.2024NichteintretenEine Beschwerde, die sich mit den Erwägungen der Vorinstanz zur Bewilligungspflicht, Zonenkonformität, Standortgebundenheit und zum angeordneten Rückbau nicht auseinandersetzt, genügt den Begründungsanforderungen nicht und ist daher unzulässig. Eventualiter ist festzuhalten, dass die Instandstellung eines nicht landwirtschaftlich…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.