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Art. 6 LAT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_279/2017 · 27.03.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Revitalisierung des Stadtzentrums aus, da der Plan de quartier Saint-Laurent die städtebauliche Harmonie verbessert, technische Notwendigkeiten erfüllt und die ISOS-Schutzziele für den Sektor der Unterstadt (Schutzziel A) nicht verletzt.BGer 1C_423/2016 · 03.04.2017AbgewiesenEin Plan directeur de quartier (PDQ) ist kein plan d'affectation im Sinne von Art. 14 LAT und daher für Private nicht anfechtbar, selbst wenn er präzise Vorgaben enthält. Die Schutzgarantie des Art. 33 Abs. 2 LAT wird durch die spätere Detailplanung (PLQ) gewahrt.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.